Sicherheitsvertauenspersonen (SVP-VO)
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt Unternehmen, abhängig von der Beschäftigtenanzahl, den Einsatz von Sicherheitsvertauenspersonen vor.
Die SVP hat nach § 11 ASchG die Aufgaben, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes: • die Arbeitnehmer zu informieren, zu beraten und zu unterstützen • die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten • in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten • die Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes zu beraten • auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und die Arbeitgeber über Mängel zu informieren • auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten • mit den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten
Schulung / Weiterbildung
SVP Lehrgang zur Sicherheitsvertrauensperson
Berufliche Anwendung
Im Zuge des Kurses vermitteln wir Ihnen Kenntnisse in allen relevanten Bereichen des Arbeitnehmerinnenschutzrechts um die gesetzlich vorgeschriebene Funktion, der Sicherheitsvertrauensperson (SVP), ausüben zu können.
Zielgruppe
Personen die als Sicherheitsvertrauenspersonen herangezogen werden bzw. als solche engagiert werden.
Inhalt des Kurses
- Beteiligung der Sicherheitsvertrauensperson
- Prävention von Arbeitsunfällen
- Rechtsvorschriften im ArbeitnehmerInnenschutz
- Berufskrankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden können
- Rechte und Pflichten der Sicherheitsvertrauensperson
- Gefahrenermittlung, Gefahrenbeurteilung, Präventivdienste
- Wichtige Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Arbeitsinspektion
- Persönliche Schutzausrüstung
- Psychologische Grundlagen
- Fallbeispiele aus der Praxis
Ausgehend von den Verordnung für Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) § 4, wurde unser Lehrgang dahingehend arrangiert und umfasst daher 24 Unterrichtseinheiten, zu jeweils 50 Minuten, zu folgenden Themen:
- Einführung und Grundlagen • Rechtsgrundlagen und Normen • Grundsätze der Organisation und Methoden des Arbeitnehmerschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen
- Ergonomie
- Schadstoffe
- Brandschutz
- Gesundheitsschutz
- Organisation der Ersten Hilfe
- Elektroschutzmaßnahmen