Seminar Sicherheitsvertauensperson
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt Unternehmen, abhängig von der Beschäftigtenanzahl, den Einsatz von Sicherheitsvertauenspersonen vor.
Präventivdienstleistungen • Organisation betrieblicher Sicherheit
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt Unternehmen, abhängig von der Beschäftigtenanzahl, den Einsatz von Sicherheitsvertauenspersonen vor.
Unser Bestreben ist es Sie in allen Überlegungen zum ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen ebenso wie bei der Abdeckung gesetzlicher Erfordernisse.
Dazu ist es notwendig, sich einen Überblick über die technischen Möglichkeiten einerseits und die gesetzlichen Bestimmungen andererseits zu verschaffen und in Einklang zu bringen.
Genau für diesen Fall sind unsere Experten und Spezialisten ausgebildet und liefern Ihnen Konzepte und Lösungsvorschläge, um Ihnen eine sichere und wirtschaftliche Problemlösung zu ermöglichen. Unsere Dienstleistungen reichen von der Gestaltung der Arbeitsplätze in ergonomischer Hinsicht über den Brandschutz bis zum sicherheitstechnischen Organisationsvorschlag.
Die auf den folgenden Seiten angeführten Dienstleistungen sind nach den gesetzlichen Begriffen zusammengestellt, selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne für Einzelberatung und Projekte zur Verfügung, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Schutzaspekte bei Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Zum Erreichen dieser Zielsetzung stehen wir Ihnen zur direkten Leistungserbringung ebenso gerne zur Seite wie mit unserem Ausbildungsprogramm.
Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen
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Schützen auch Sie durch Nutzung unseres Leistungsangebotes zum umfassenden Sicherheitsmanagement die Leistungsfähigkeit Ihres Untersnehmens.