Präventivdienstleistungen • Organisation betrieblicher Sicherheit

Brandschutzbeauftragter (BSB)

Brandschutzbeauftragter (BSB)

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber durch den § 25 ASchG verpflichtet geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Eine Aufgabe, der der Arbeitgeber in größeren Betrieben und bei erhöhtem Risiko kaum alleine nachkommen kann. Ein Umstand dem auch in der Arbeitsstättenverordnung  Rechnung getragen wird, daher schreiben die Behörden im Einzelfall z.B. im Betriebsgenehmigungsbescheid oder im Gewerbebescheid die Einrichtung eines Brandschutzbeauftragten und einen bzw. bei größeren Betrieben mehrere Stellvertreter vor. 

Will man nun wissen, ob der eigene Betrieb einen Brandschutzbeauftragten benötigt, ist es unumgänglich die Bescheide durchzusehen. Es kann aber auch eine Bedingung des Gebäudeversicherers sein, da die Versicherungen sehr wohl den Nutzen des vorbeugenden Brandschutzes erkannt haben. Also sollte man sich auch hier vergewissern, ob es aus diesem Grund notwendig ist, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Man kann natürlich auch freiwillig Brandschutzbeauftragte bestellen, was in der Folge die Prämien der Versicherung senkt, es lohnt sich, ein Gespräch mit dem Versicherer über dieses Thema zu führen.

Dem Arbeitgeber steht es frei, sich eines betriebsinternen oder externen Brandschutzbeauftragten zu bedienen.

Wir bieten neben dem Gesamtpaket "Brandschutzbeauftragter" auch folgende Einzelleistungen an:

  • Ausarbeitung der Brandschutzordnung 
  • regelmäßige Kontrolle der Brandsicherheit 
  • Festlegen des Verhaltens im Brandfall 
  • Erstellung des Brandschutzplanes 
  • Ausbildung der Betriebsangehörigen in der Wirkungsweise und Handhabung der Geräte zur "Ersten Löschhilfe" 
  • Organisation und Durchführung der Brandschutzübungen 
  • Führung des Brandschutzbuches 

Durch unsere direkte Kooperation mit dem Institut zur Förderung von Brandschutz und Sicherheit (IFBS) des Wiener Landesfeuerwehrverbandes sind wir in der Lage, die neuesten Erkenntnisse und Bestimmungen unmittelbar für Sie zu nutzen. 

Gerade die Erstellung der Brandschutzpläne mit anschließender Vidierung durch die Feuerwehr ist für den Laien problematisch, daher sollten Sie sich - bevor Sie beginnen - unbedingt unser Angebot legen lassen. Wir sind sicher, daß aufgrund unserer großen Erfahrung und der damit verbundenen relativ kurzen Ausarbeitungszeit ein wirtschaftlicher Vergleich zu unseren Gunsten ausfallen muß.

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Schieler & Braunsteiner GmbH

Tuttenhofstrasse 30
2103 Langenzersdorf

t:+43 (0) 664 340 45 88
e: office@preventive.at

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